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   LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09   

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https://dejure.org/2012,3331
LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09 (https://dejure.org/2012,3331)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18.01.2012 - L 2 KR 45/09 (https://dejure.org/2012,3331)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - L 2 KR 45/09 (https://dejure.org/2012,3331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Verlegung und Verbringung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Überträgt das Entsendekrankenhaus dem aufnehmenden Krankenhaus die Gesamtverantwortung für den Patienten, liegt eine Verlegung und keine Verbringung iS des § 2 Abs. 2 Nr. 2 KHEntgG vor (Anschluss an BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 17/06 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 8).

    Dieser Vergütungsanspruch setzt voraus, dass eine notwendige Krankenhausbehandlung stattgefunden hat, die nicht ambulant, sondern vollstationär durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R Rdnr. 11).

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses integriert (BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R Rdnr. 22 mwN).

  • SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09

    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten vorgelegt]).

    Insbesondere der Umstand, dass die Versicherte im Krankenhaus der Klägerin stationär behandelt worden ist, zeigt, dass die Gesamtverantwortung auf das Krankenhaus der Klägerin übergegangen war mit der Folge, dass die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG ausgeschlossen ist (vgl. BSG aaO; anderer Auffassung Hessisches LSG aaO, SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010 aaO).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Ob die vom aufnehmenden Krankenhaus erbrachte Leistung (hier: Linksherzkatheder-Untersuchung) auch im Wege einer Verbringung hätte erbracht werden können, muss das aufnehmende Krankenhaus nicht prüfen (Anschluss an BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R = SozR 4-2500 § 109 Nr. 14).

    Das aufnehmende Krankenhaus hat lediglich zu prüfen, ob weiterhin stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist und es selbst im Rahmen seiner Zulassung die erforderliche Krankenhausbehandlung erbringen darf (vgl. Urteil des BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R RdNr. 22).

  • SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten vorgelegt]).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Die Klage eines Krankenhausträgers wie der Klägerin auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse wie die Beklagte ist ein sogenannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R RdNr. 12 mwN).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Das setzt voraus, dass die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R Rdnr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05
    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Die Versicherte hätte sich dann durchgehend in einer stationären Behandlung, verteilt auf zwei Krankenhäuser, befunden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05 zu einem allerdings etwas anders gelagerten Fall: Danach macht es in Bezug auf das Vorliegen einer stationären oder einer ambulanten Behandlung keinen Unterschied, ob die weiterführende Behandlung nach der Notfallbehandlung im selben oder in einem anderen Krankenhaus stattfindet. Dadurch wechselt in der Regel der Leistungserbringer, auf den Charakter der Behandlung als ambulante oder stationäre hat dies aber keine Auswirkungen. Auch wenn eine Verlegung erfolgt, ändert dies nichts daran, dass insgesamt eine stationäre Behandlung vorlag).
  • LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - stationär durchgeführte

    Auszug aus LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09
    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).
  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Überträgt das Entsendekrankenhaus dem aufnehmenden Krankenhaus die Gesamtverantwortung für den Patienten, liegt eine Verlegung und keine Verbringung iS des § 2 Abs. 2 Nr. 2 KHEntgG vor (Anschluss an BSG vom 28-02-2007 - B 3 KR 17/06 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 8); ob die vom aufnehmenden Krankenhaus erbrachte Leistung (hier: Linksherzkatheder-Untersuchung) auch im Wege einer Verbringung hätte erbracht werden können, muss das aufnehmende Krankenhaus nicht prüfen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 18-01-2012, L 2 KR 45/09).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Vergütungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte jedoch nicht durch § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG ausgeschlossen, da das Krankenhaus der Klägerin insoweit keine von dem Krankenhaus D. veranlasste Krankenhausleistung erbracht hat (vgl. zu einem ähnlichen Fall Urteil des Senats vom 18.1.2012, L 2 KR 45/09).

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR des LSG für das Saarland vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten im Verfahren L 2 KR 45/09 des erkennenden Senats mit derselben Problematik vorgelegt]).

  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 381/15

    Stationäre Krankenhausbehandlung; Verlegungsabschlag; Verbringung; Verlegung;

    Ob eine Koronarangiographie (eine spezielle Form der Röntgenuntersuchung, bei der die Koronararterien abgebildet werden) im Rahmen der Verbringung erbracht werden kann, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet (bejahend: Hessisches LSG, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10, juris und SG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, juris; ausdrücklich offen gelassen: LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 30 und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 28).

    Ferner ist unbeachtlich, dass die Rückverlegung noch am Aufnahmetag erfolgt, da der Versicherte durchgehend stationäre Behandlung bedurfte (vgl. LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 29 und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 33; a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juni 2013, 13 LC 174/10, juris).

    Der Dritte im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG muss die Tätigkeit bewusst und zweckgerichtet dem abgebenden Krankenhaus gegenüber erbringen (vgl. LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 31 f. und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 28; Korthus, Das Krankenhaus 2013, S. 177; Ricken, Ärztliche Drittleistungen im Rahmen der stationären Versorgung, NZS 2011, 881, 885 f.).

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